Die Bevölkerung wächst wie in den letzten Jahren und neue Siedlungsflächen dürfen auch ausserhalb bestehender BZ entstehen, solange sie an bestehende Siedlung angrenzen. Falls gebaut wird, werden nur Standortfaktoren beachtet. ÖSL werden nicht berücksichtigt.

Die Gemeinden arbeiten nicht zusammen. Siedlungsflächenwachstum wird innerhalb der jeweiligen Gemeindegrenzen ausgewiesen. Fruchtfolgeflächen und Wald sind geschützt und deshalb wird dort keine Siedlung gebaut.